BESTANDS­AUFNAHME

Zur Bestandsaufnahme gehört das Dokumentieren von charakteristischen Merkmalen und historischer Geschichtsspuren sowie das Bewerten der Erhaltungswürdigkeit aus Sicht eines „Denkmalpflegers“.

Die nächsten Schritte sind dann das Erfassen des Materialzustandes und das Erforschen und dokumentieren von eingesetzten Arbeitstechniken. Diese zusätzlich erfassten Punkte ermöglichen dann das Bewerben aus der Sichtweise eines „Fachexperten“.

Sind diese Daten gesammelt, werden unter Einbeziehung der Kunden- (Nutzer) Wünsche verschiedene Denkansätze erarbeitet, um im Anschluss ein maßgeschneidertes Restaurierungskonzept individuell für dieses Objekt zu entwickeln und zu planen.

Restaurierungs­konzept

Das ausgearbeitete Restaurierungskonzept dient zur Festlegung aller geplanten Maßnahmen sowie zur Abstimmung mit Eigentümern, Bauleitern, Denkmalschutzbehörden und eventuell anderen beteiligten Gewerken.

Es wird speziell für das zu restaurierende Objekt entwickelt und dient nicht als Pauschalkonzept, welches für andere Objekte übernommen werden kann.

Bei der Ausarbeitung des Restaurierungskonzeptes sind u.a. folgende Aspekte zu berücksichtigen:

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keine unnötige Wärmeeinwirkung, die vorhandene Substanz verändert oder gar zerstört

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möglichst viel der ursprünglichen sowie der als erhaltungswürdig eingestuften Originalsubstanz zu erhalten

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für spätere Untersuchungen klar erkennbar machen „was ist alt“ bzw. „was ist neu hinzugekommen“

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Rückgriff auf bewährte Konservierungsmethoden, die den Erhalt des Objekts sichern und nicht beeinträchtigen

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kein Einsatz von chemischen Produkten, deren Langzeitwirkungen nicht absehbar sind

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alle Maßnahmen oder Ergänzungen sind unter dem Gebot der Reversibilität auszuführen